Rechtliche Grundlagen zu Zirkuselefanten in Deutschland

1. Gesetzliche Grundlage

Wildtiere wie Elefanten, Nashörner etc. müssen grundsätzlich in jeder Haltung (Zoo, Zirkus, privat) nach den Mindestvorgaben des so genannten Säugtiergutachtens von 1996 gehalten werden.

  • Wesentlichste Vorgabe für Elefanten: Mindestfläche 500 m²


2. Unterschreitungen sind im Zirkus erlaubt

Abweichungen im Zirkus werden genehmigt, da hier (durch Einfluss der Zirkuslobby) die Manegenarbeit als tägliche verhaltensgerechte Beschäftigung gewertet wird. Dass verhaltensgerechte Elefantenpflege im reisenden Zirkus nicht möglich ist, weisen die oben zusammengetragenen Fakten nach. Trotzdem gilt rechtlich gesehen: Wenn durch Training und Vorführung der Elefant täglich „beschäftigtt“ wird, darf das Tier auf noch kleinerer Fläche gehalten werden, als das Säugetiergutachten ihm zuerkennt. Die entsprechenden Regelungen sind in den so genannten Zirkusleitlinien aus dem Jahr 2000 enthalten:

  • Vorgaben für Elefantenhaltung der Zirkusleitlinien:
    • Stellfläche (Ankettung): 10 m²  pro Tier, kein Innengehege vorgeschrieben
    • Raumbedarf Außenanlage (1-3 Tiere): 250 m² zuzüglich 20 m² für jedes weitere Tier

    Wird mit dem Elefanten nicht täglich geprobt und in der Manege gearbeitet (mindestens 1 Stunde pro Tag), fehlt die tägliche „verhaltensgerechte Beschäftigung“ und er muss nach Säugetiergutachten gehalten zu werden.


    3. Regelungen für das einzelne Zirkusunternehmen

    Die genauen Umstände zur Haltung im einzelnen Unternehmen (Tierbestand/Individuen, evtl. vorgeschriebenes Enrichment, Dauer des Aufenthaltes im Freien etc.) regelt die so genannte §11-Genehmigung. Die ausstellende Behörde (meist am Stammquartier) kann sie schärfer beauflagen oder auch vereinfachen im Vergleich zu den Leitlinien. Da fast nie Wissen um Exoten vorhanden ist, sind selten Auflagen enthalten. Diese Genehmigung kann befristet oder unbefristet ausgestellt sein. Sie zu widerrufen, ist rechtlich fast unmöglich.


    Amtliche Kontrollen

    An jedem Gastspielort überprüft das regional zuständige Veterinäramt die Tierhaltung. Amtstierärzte sind aber höchst selten mit Exoten vertraut oder gar Fachtierärzte für Zoo- und Wildtiere.
    In den kurzen Augenblicken der Kontrollen können Missstände somit oft nicht erfasst werden. Für  genaue Überprüfungen fehlt oft die Zeit. Da die Leitlinien nur empfehlenden Charakter haben, aber rechtlich nicht bindend sind, bleiben aber selbst erkannte Defizite nach Recherchen von Elefanten-Schutz Europa meist unbeanstandet .
    Lesen Sie hier die Leitlinien für Elefanten in wesentlichen Auszügen nach!

    Kontakt

    Elefanten-Schutz Europa e.V.
    – Geschäftsleitung –

    Frau Dr. Christiane Marsch
    Forlenweg 29
    76149 Karlsruhe
    Deutschland

    +49 151 70875998 (ab 20 Uhr)
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