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Elefanten-Schutz Europa e.V.

ELEFANTEN-SCHUTZ EUROPA E.V.

European Elephant Group

EUROPEAN ELEPHANT GROUP

Dokumentation 2002 - Elefanten in Zoos und Safariparks Europa; (auch in
(English Version)

Elefanten-
Magazin Nr. 16
Dez. 2009

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Survey 2006

 Untragbare Leitlinien

Bessere und sichere Elefantenhaltung nur auf dem Papier
Eine „2-Klassen-Gesellschaft“ in Zoos

1996 wurde im Auftrag und in Verantwortlichkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) das „Säugetiergutachten“ verabschiedet, das Mindestanforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zoos formulierte.
Die darin enthaltenen Vorgaben für die Elefantenhaltung entsprechen der „Kerkerhaft“ aus dem Menageriezeitalter.

1999 führte der umstrittene Import junger Afrikanischer Elefanten durch die Zoos Dresden, Erfurt und Basel (das „Tuli-Debakel“) weltweit zu heftigen Diskussionen über die Elefantenhaltung in Zoos.
In Deutschland wurde deshalb das „Säugetier-Gutachten 1996“ hinsichtlich der Haltung von Elefanten in Frage gestellt und als dringend überarbeitungsbedürftig kritisiert.
Diesmal wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragt, die untragbaren Haltungsbedingungen für Elefanten aus dem „Säugetier-Gutachten 1996“ neu zu gestalten.
Im Jahr 2000 beschloss der dafür eingesetzte Arbeitskreis unter Vorsitz des Zoodirektors Dr. Schürer, Wuppertal, neue Mindestanforderungen. Die anwesenden Tier- und Artenschutzorganisationen, darunter der Vertreter unseres Vereins,
A. Haufellner, konnten in drei Sitzungen durchsetzen, dass die Außenanlagen wenigstens um das 4 ½ -fache im Vergleich zum „Säugetier-Gutachten 1996“ vergrößert werden, dazu die Aufhebung der Kettenhaltung und die Einführung eines Sicherheitssystems. Beachten Sie dazu den folgenden Vergleich in den Tabellen:

Für die Teilnehmer an diesem Beschluss, zumindest für die Tier- und Artenschutzvertreter, waren damit die absurden Vorgaben von 1996 beseitigt bzw. durch die neuen Vorgaben von 2000 ersetzt.

Ein „Strafraum” für Elefanten in Zoos - ein Leben lang

Strafraum für Elefanten

Die Einschätzung einer Fläche scheint nicht wenigen Menschen Schwierigkeiten zu bereiten. Hören sie z.B. das Wort Tausend, glauben sie automatisch an eine große Fläche. Dabei sind 1.000 qm nicht mehr als 30 x 33 Meter – eine lächerlich kleine Fläche, wenn in Zoos darauf Elefanten leben müssen. Das „Säugetiergutachten 1996“ hält für die größten Landsäugetiere der Erde sogar nur 650 qm für ausreichend. Fast jeder kennt ein Fußballfeld und den Strafraum. Dieser Strafraum ist rund 650 qm groß. Auf einer solchen Fläche sollen Elefanten ein ganzes Leben (bis zu 50 Jahre) verbringen!!! Eine perverse Vorstellung, doch immer noch zulässig. Das muss sich ändern! In diesem Sinne zitieren wir Dr. W. Rietschel, Tierarzt im Zoo Stuttgart: „Umso wichtiger ist es daher, dass zoologische Gärten großräumige Elefantenanlagen für mehrere Kühe mit Kälbern und Bullen schaffen“ (Wilhelma-Magazin, Ausgabe 1/2002).

Vorgaben 1996
Säugetiergutachten
zuständig BML

Vorgaben 2000
neuer Beschluss
zuständig BMU

u.a. ist festgelegt:
Raumbedarf Außenanlage für
3 Elefantenkühe 500 qm
und für 1 Elefantenbullen 150 qm
gesamt: 650 qm

u.a. ist festgelegt:
Raumbedarf Außenanlage für
4 Elefantenkühe + Nachzucht
und 1 Elefantenbullen
gesamt: 3.000 qm

Stallfläche mit Ankettung
pro Tier (Elefantenkuh) 15 qm

Stallfläche im Boxensystem
ohne Ankettung pro Box 33 qm

Keine Vorgaben zur Vorbeugung von Unfällen, d.h. keine sichere Haltung von Elefantenkühen
(direkter Pflegerkontakt)

Sichere Haltungsmöglichkeit
auch von Elefantenkühen
-
falls erforderlich ohne
direkten Pflegerkontakt

Der üble Trick

Der Beschluss von 2000 wurde jedoch in der Folgezeit nicht öffentlich formuliert.
Auf Anfrage unseres Vereinsvertreters A. Haufellner am 26.02.2002 beim zuständigen Ministerium in Bonn kam die lapidare Auskunft,
„dass diese Kriterien nur bei Einfuhr (Import von Elefanten aus den Ursprungsländern) berücksichtigt würden, ansonsten aber nach wie vor die BML-Vorgaben (gemeint ist das „Säugetier-Gutachten 1996“) maßgeblich seien“.
Diese Version wurde auch vom Zoodirektor Dr. Schürer bestätigt.
Eine solche Entscheidung, die das Leben von Elefanten in Zoos in 2 Klassen teilt, ist ebenso unverständlich wie unakzeptabel. Es ist absurd, den Elefanten, die bereits im Lande sind oder sogar in Zoos geboren sind bzw. werden, eine bessere Haltung – u.a. ein Leben ohne Ketten – vorzuenthalten.
Die noch gültige Kettenhaltung leistet nicht nur der Tierquälerei, sondern auch der Unfallgefahr durch den direkten Pflegerkontakt Vorschub.
Der „Verband Deutscher Zoodirektoren“ (VDZ) handelt hier kurzsichtig und nicht am Wohl der den Zoos anvertrauten Wildtieren orientiert. Kritikern der Tierhaltung in Zoos liefert man hier in Bezug auf die Elefantenhaltung die Argumente. Die im VDZ organisierten Zoos sollten sich besinnen, dass diese Position nicht ihren Interessen und dem Ansehen Zoologischer Gärten dienen kann.

Es versteht sich von selbst, dass den Zoos zur Erweiterung und Umgestaltung ihrer Elefantenanlagen ein entsprechender Zeitraum zur Verfügung stehen muss.
 

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